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Seminar
Termin: 26.06.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Heilbronn-Franken

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von "Intrastat-Meldungen" verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.

Erstmals für den Berichtsmonat Januar 2022 sind in der Intrastat-Versendungsmeldung die Angaben zum "Ursprungsland" und die "USt-ID-Nr." des Handelspartners verpflichtend anzumelden. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der "Geschäftsarten" zu beachten.