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Seminar
Termin: 12.09.2024
Ort: Bielefeld, Deutschland
Veranstalter: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Meldungen zur Intrastat sind eine zwingende gesetzliche Verpflichtung. Die rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Intrastatmeldungen obliegt einzig dem auskunftspflichtigen Unternehmen. Während die Erstellung der Meldung selbst als weniger problematisch angesehen werden kann, kommen z. B. zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge immer wieder Fragen auf. Grenzüberschreitende Bearbeitungsvorgänge, Beistellungen, Montagearbeiten, Teillieferungen, Werklieferungen und -Werkleistungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihen- und Dreiecksgeschäfte, unternehmensinterne Lieferungen, Gutschriften und Korrekturen sind nur einige beispielhaft aufgezählte Problemfelder. Vermehrt nutzen die Auskunftspflichtigen die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Es ist deshalb wichtig, die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer zu kennen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Kontrollmaßnahmen (Nutzung von Steuerdaten) durch das Statistische Bundesamt. Die Modernisierung der Intrastat hat zwischenzeitlich Fahrt aufgenommen. Kern ist die künftige Möglichkeit zur Nutzung von Versendungsdaten der Partnerländern zur Erstellung der Statistik über die Wareneingänge. Die in diesem Zusammenhang geplanten Neurungen werden vorgestellt.