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Seminar
Termin: 13.03.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Bonn/Rhein-Sieg

Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der innerhalb des EU-Binnenmarkts der Präferenzursprung einer Ware nachgewiesen wird.

Sie ist Voraussetzung für die Erlangung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die Ausfertigung von Ursprungserklärungen auf der Rechnung und die Ausstellung von Folge-Lieferantenerklärungen. Damit kann sich ein Unternehmen Zollvorteile beim Export von Waren aus der EU in bestimmte Länder sichern. Liefernde sind immer die Personen, welche die Verfügungsgewalt über die Ware haben, unabhängig von der Rechnungstellung. Grundsätzlich unterliegen LE keinen besonderen Ausgestaltungserfordernissen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr