Service navi

Seminar
Termin: 16.07.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Lübeck

Viele Unternehmen benötigen im Exportgeschäft Lieferantenerklärungen als vereinfachte Vordokumente für die Ausstellung von Präferenznachweisen wie Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, Ursprungserklärung (UE), Erklärung zum Ursprung (EzU). Diese Nachweise ermöglichen den Importeur in vielen Partnerländern der EU eine zollermäßigte oder sogar eine zollfreie Einfuhr.
Außerdem können Unternehmen durch die Vorlage einer Lieferantenerklärung bei den IHKs Ursprungszeugnisse erhalten, die im Empfangsland vom Käufer, von dessen Bank oder der dortigen Zollverwaltung verlangt werden.
Lieferantenerklärungen sind somit häufig notwendige Ursprungsbescheinigungen in einer Nachweiskraft, die den Import im Partnerland erst zollbegünstigt oder ggf. überhaupt ermöglicht und damit sowohl dem Lieferanten als auch dem Exporteur Wettbewerbsvorteile sichert.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr