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Seminar
Termin: 17.10.2024
Ort: Coburg, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Coburg

Die Europäische Union unterhält mit einer Vielzahl von Ländern sogenannte Präferenzabkommen.

Exporteure von Waren mit Sitz in der EU können ihren Kunden im Ausland meist den gesamten Einfuhrzoll ersparen (und dies bei der eigenen Preiskalkulation durchaus entsprechend berücksichtigen), wenn Sie für ihre Ware einen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen.

Da an der Exportware meist eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen in der EU mitwirken, spielt die Lieferantenerklärung (LE) hier eine zentrale Rolle. Zugleich stellt sie - weil zu oft unterschätzt - eine wesentliche Schwachstelle auf dem Weg zu begehrten Zollvergünstigungen dar.

Das Präferenzrecht der EU ist komplex und in der alltäglichen Praxis sind Fehler an der Tagesordnung, die im Nachhinein (etwa bei Zollprüfungen) zu Ärger und erheblichen finanziellen Nachteilen für den Exporteur führen können.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr