Hybrid-Veranstaltung
Termin:
03.04.2025
Ort:
Mannheim, online, Deutschland
Veranstalter:
IHK Rhein-Neckar
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen Abkommen abgeschlossen, in denen Zollbegünstigungen (Präferenzen) vereinbart wurden. Um Zollbegünstigungen oder Zollbefreiungen bei der Wareneinfuhr in die Partnerstaaten in Anspruch nehmen zu können, muss geprüft werden, ob die Ware nach den Kriterien des jeweiligen Präferenzabkommens gefertigt wurde. Man muss somit die präferenzielle Ursprungseigenschaft der Ware feststellen.