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Seminar
Termin: 14.10.2024
Ort: Norderstedt, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Lübeck

Viele Unternehmen benötigen Lieferantenerklärungen als Vordokumente für die Ausstellung förmlicher und nicht-förmlicher Präferenznachweise (z.B. EUR.1, EUR-MED, Ursprungserklärung (UE), Erklärung zum Ursprung) im Exportgeschäft. Entsprechende Präferenznachweise ermöglichen dem Importeur in vielen Empfangsländern eine zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr für Präferenzursprungswaren.

Parallel dazu können Unternehmen durch die Vorlage einer Lieferantenerklärung bei den IHK‘s Ursprungszeugnisse erhalten, die im Empfangsland vom Käufer, von dessen Bank oder der dortigen Zollverwaltung verlangt werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr