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Seminar
Termin: 26.02.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK zu Lübeck

Viele Unternehmen werden jährlich von ihren Kunden aufgefordert, so genannte „Langzeit-Lieferantenerklärungen“ über den präferenziellen Ursprung von Waren auszustellen. Letztendlich dient hierzu als Nachweispapier und bewirkt damit erhebliche finanzielle Vorteile für Importeure und Exporteure. Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können. Besondere Berücksichtigung findet das neue Abkommen mit dem Vereinigten Königreich.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr