Der Warenursprung und Zollpräferenzen haben für Importeure und Exporteure eine große wirtschaftliche Bedeutung. Viele Unternehmer unterscheiden aber die unterschiedlichen Ursprungsbegriffe nicht, sind bei der Verwendung in Ursprungszeugnissen oder Lieferantenerklärungen unsicher und wissen Zollvorteile nicht adäquat einzusetzen.
Eine Präferenz ist eine Minderung des allgemeinen Zollsatzes in vereinbarter Höhe, die jedoch nur für bestimmte Waren gilt. Das Land, in das die Ware exportiert wird, verzichtet nur dann auf die Erhebung der allgemeinen Zölle, wenn ein Präferenznachweis vorgelegt wird. Die EU hat mit einer Reihe von Ländern Zollpräferenzen vereinbart. Präferenzen können gegenüber Lieferanten anderer Länder Wettbewerbsvorteile bedingen.
Im Fachseminar erfolgt auch ein kurzer Überblick über den nichtpräferenziellen Warenursprung, welcher vom präferenziellen Warenursprung zu unterscheiden ist.
Lieferantenerklärungen - Warenursprung und Präferenzen
Seminar
Termin:
21.11.2024
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Würzburg-Schweinfurt