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Seminar
Termin: 06.11.2024
Ort: Trier, Deutschland
Veranstalter: EIC Trier - IHK/Hwk-Europa- und Innova­tions­centre GmbH, IHK Trier, Handwerkskammer Trier, Enterprise Europe Network


Rund 28.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Mit Umsetzung der Luxemburger Steuerreform müssen seit 2018 neben anderen Personengruppen auch Grenzpendler, die die Steuerklasse 2 mit fixem Steuersatz gewählt haben, in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben. Schätzungen zu Folge müssen aufgrund der Gesetzesänderungen mittlerweile 60.000 Grenzpendler aus allen Nachbarländern in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung einreichen. Die gesetzliche Abgabefrist für die Steuerklärung ist der 31. März. Diese Frist ist jedoch nur in Ausnahmefällen bindend, so dass auch eine spätere Abgabe der Einkommensteuererklärung, in vielen Fällen sogar bis zum Jahresende, möglich ist.

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Luxemburg