Rund 28.000 Arbeitnehmer aus der Region Trier pendeln täglich zu ihrer Arbeitsstätte nach Luxemburg. Mit Umsetzung der Luxemburger Steuerreform müssen seit 2018 u.a. auch Grenzpendler, die die Steuerklasse 2 mit fixem Steuersatz gewählt haben, in Luxemburg eine Einkommensteuererklärung abgeben. Zudem lohnt sich für Grenzpendler zuweilen auch die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung in Luxemburg, um bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Die gesetzliche Abgabefrist der Einkommensteuerklärung zum 31. März des Folgejahres wurde abgeschafft, so dass auch eine spätere Abgabe der Einkommensteuererklärung bis zum Jahresende, möglich ist.
Die Veranstaltung verschafft Grenzpendlern, Mitarbeitern aus Personalabteilungen sowie auch Steuerberatern und Steuerfachangestellten einen grundlegenden Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Luxemburger Einkommensteuererklärung. Anhand der einzelnen Steuererklärungsformulare lernen die Teilnehmer praxisnah, wie die Luxemburger Einkommensteuererklärung korrekt auszufüllen ist.