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Webinar
Termin: 23.05.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Nürnberg für Mittelfranken

Im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland bestehen statistische Meldevorschriften gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

Diese Meldevorschriften betreffen ein- und ausgehende Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr, den Stand bestimmter Auslandsforderungen und -verbindlichkeiten sowie den Stand der grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen. Die einzureichenden statistischen Meldungen dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr