Seminar
Termin:
08.04.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK Heilbronn-Franken
Bei einer Mitarbeiterentsendung nach Frankreich sind umfangreiche arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen und Meldepflichten zu beachten.
So müssen u.a. die entsendeten Mitarbeiter bei der örtlich zuständigen „Inspection du Travail“ über das Meldeportal „SIPSI“ angemeldet werden. Neben der Einhaltung der französischen Tariflöhne ist auch die Nennung eines Vertreters in Frankreich als Ansprechpartner für die Behörden vor Ort zu beachten.