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Webinar
Termin: 14.11.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Heilbronn-Franken, Deutsch-Tsche­chische Industrie- und Handels­kammer (AHK)

Wer eine Dienstleistung in Tschechien ausführt und Mitarbeiter in das Land entsendet, sieht sich mit einer Reihe von arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen und Meldepflichten konfrontiert, die es unbedingt zu beachten gilt. Seit 30. Juni 2024 gibt es ein neues, zentrales Registrierungsportal der staatlichen Aufsichtsbehörde, über das die Entsendungen gemeldet werden können. Die Meldung, die auch in deutscher Sprache abgegeben werden kann, muss spätestens zum Tag der Arbeitsaufnahme erfolgen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Tschechische Republik