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IHK-Zertifikatslehrgang
Termin: 13.09.2024  –  09.12.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Um Nachhaltigkeit in der Praxis zu verankern und ihre Geltung als Leitmotiv verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns zu stärken, hat der Gesetzgeber das Sorgfaltspflichtengesetz, auch bekannt als Lieferkettengesetz, geschaffen. Ziel ist es, Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltrisiken stärker in die Pflicht zu nehmen - sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette. Für die Betriebe bedeutet das Gesetz ihre Lieferanten, Handelsbeziehungen und Geschäftsentscheidungen mit Hilfe des Sorgfaltspflichtenansatzes zu analysieren und idealerweise als Teil eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements zu etablieren. Für diese Herausforderung sind speziell weitergebildete Fach- und Führungskräfte unverzichtbar.

Dieser Artikel ist relevant für:

Lieferketten