Die rechtlichen Vorgaben der Exportkontrolle kennen und effektiv umsetzen!
Die rechtlichen Vorgaben der Exportkontrolle für Exportgeschäfte aus Deutschland sind so zahlreich wie komplex. Die Beschränkungen existieren dabei sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene. Der Anwendungsbereich der Exportkontrolle betrifft dabei nicht nur den Export von kritischen Gütern. Vielmehr existieren auch Lieferbeschränkungen für den Export rein ziviler Güter, sofern die Güter sich für kritische Verwendungen eignen. Zudem müssen alle deutschen Unternehmen die Regelungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus beachten. Ergänzend sind die zahlreichen länderbezogenen Embargos zu prüfen, die weitergehende Regelungen zu Lieferbeschränkungen in das jeweilige Embargoland enthalten. Zu beachten ist, dass auch technische Dienstleistungen im In- und Ausland der Exportkontrolle unterfallen können. Entsprechendes gilt für den elektronischen Datentransfer. Die Unternehmen müssen daher ein Internal Compliance Programme entwickeln, das die Exportkontrollvorgaben hinreichend widerspiegelt und somit eine reibungslose Abwicklung der einzelnen Exportgeschäfte ermöglicht. Den Unternehmensverantwortlichen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu, da die Behörden die Exportkontrolle als "Chefsache" ansehen und daher erwarten, dass die Geschäftsführung diese Compliance-Prozesse federführend betreut. Die Sanktionen wegen Verstöße gegen das Exportkontrollrecht können gravierend sein. Hierzu zählen nicht nur hohe Geldbußen und schlimmstenfalls Freiheitsstrafen für die Unternehmensverantwortlichen, sondern auch der Widerruf von Exportgenehmigungen, die Anordnung von Außenwirtschaftsprüfungen und der Entzug von zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen. Die Unternehmen sollten daher unbedingt eine effektive innerbetriebliche Exportkontrolle aufbauen.
Nationale und europäische Exportkontrolle
Workshop und Vertiefungsseminar für Fortgeschrittene
Seminar
Termin:
27.11.2024
Ort:
online
Veranstalter:
IHK für München und Oberbayern