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Seminar
Termin: 22.10.2024
Ort: Zwickau, Deutschland
Veranstalter: IHK Chemnitz

Die EU hat mit einer Vielzahl von Ländern Präferenzabkommen geschlossen. Bei Erteilung einer Präferenz fallen entweder keine oder geringere Zölle im Empfangsland an.
Auch wenn ein Unternehmen nicht selbst exportiert, kann es mit den komplexen Regel in den Abkommen in Berührung kommen: Kunden wünschen eine Lieferantenerklärung. Von Lieferanten werden diese benötigt, um sie weitergeben zu können oder intern ist sie für die eigene Präferenzkalkulation bei Eigenfertigung erforderlich.
Dieses Seminar zeigt Ihnen auf, wie eingehende Lieferantenerklärungen korrekt zu prüfen sind und wie Sie eigene Lieferantenerklärungen erstellen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr