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Seminar
Termin: 24.06.2025
Ort: Braunschweig, Deutschland
Veranstalter: IHK Braunschweig

Jede Ware, die aus der EU exportiert oder in die EU eingeführt wird, muss in den Zolltarif eingereiht werden, damit die Maßnahmen und Abgaben rechtmäßige Anwendung finden. Das erscheint auf den ersten Blick recht einfach, ist es dann aber oft tatsächlich nicht, weil Anmerkungen, Erläuterungen und Ausnahmetatbestände zu berücksichtigen sind.

Von der Einreihung (Codierung) hängen beispielsweise die Höhe der Zölle und Steuern, Präferenzursprungsbestimmungen, Im- und Exportkontrollmaßnahmen (Embargos/Verbote) sowie erforderliche Ein- und Ausfuhrgenehmigungen bis hin zu zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen ab.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr