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Seminar
Termin: 10.04.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Die Sanktionsvorschriften der Europäischen Union normieren Bereitstellungsverbote gegen Personen, Unternehmen und Organisationen. Diese verbieten es, den gelisteten Entitäten unmittelbar oder mittelbar Vermögenswerte jeglicher Art zur Verfügung zu stellen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stellt die EU den Unternehmen eine Sanktionsliste mit den Namen der gelisteten Personen, Unternehmen und Organisationen zur Verfügung. Auch die USA haben eine Reihe sog. Blacklists, die je nach Liste weltweit beachtet werden müssen.

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Recht und Verträge