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Seminar
Termin: 22.10.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK-Exportakademie GmbH

Das Sanktionslistenscreening ist nicht so einfach wie es scheint. Diese Erfahrung machen viele Unternehmen, wenn sie sich mit verschiedenen Sanktionslisten aus unterschiedlichen Ländern auseinandersetzen müssen. Neben den Bereitstellungsverboten aus den Embargoregelungen der EU sind verschiedene US-Sanktionslisten auch für europäische Unternehmen relevant. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Länder, wie beispielsweise die Schweiz, die ebenfalls Sanktionslisten haben. Viele Unternehmen stellen sich angesichts der großen Anzahl an Listen die Frage, welche Listen muss ich überhaupt prüfen. Außerdem bestehen Unsicherheiten darüber wer, wann und wie oft geprüft werden sollte und wie mit sog. Treffern umzugehen ist. Im Praxispart wird die Trefferbearbeitung an Beispielfällen geübt, um Sicherheit beim Umgang mit Listentreffern zu gewinnen. Trefferbearbeitung bedeutet in einem ersten Schritt festzustellen, ob es sich bei dem kritischen Geschäftskontakt tatsächlich um eine Personenidentität, einen sog. "echten Treffer" handelt und anschließend beurteilen zu können, welche Rechtsfolgen dieser Treffer für das weitere Vorgehen mit sich bringt. Neben den unmittelbaren Bereitstellungsverboten, die mittels Software geprüft werden können, müssen in der EU auch die mittelbaren Bereitstellungsverbote beachtet werden. Eine vergleichbare Regelung normiert das amerikanische OFAC mit seiner 50%-Rule. Wir werden in diesem Praxispart sowohl auf die unmittelbaren als auch auf die mittelbaren Sanktionen eingehen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge