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Webinar
Termin: 30.10.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Rhein-Neckar

Im 14. Sanktionspaket ergänzte die Europäische Union die No-Russia-Clause um weitere Aspekte. Die Erweiterung beinhaltet die Lizenzvergabe und die Weitergabe geistigen Eigentums sowie weitere Warengruppen in Anhang XL. EU-Exporteure müssen bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter gelisteter Güter und Technologien in ein Drittland die Ausfuhr nach Russland und Wiederausfuhr zur Verwendung nach Russland vertraglich untersagen.

Zudem wurden Ende Juni neue Sanktionen gegen Belarus erlassen, unter anderem wurde die No-Belarus-Clause eingeführt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Belarus, Russland