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Seminar
Termin: 02.09.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK-Exportakademie GmbH

Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf die Genehmigungspflichten zu prüfen und die zutreffenden Codierungskennziffern (X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben. Wird z.B. die Y901-Codierung (d.h. die Ware ist nicht in Anhang I der EG-Dual-Use-VO erfasst) unzutreffend angegeben, ist dies eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie auch verantwortlich sind Die Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen Sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen? Die erforderlichen Prüfschritte werden anhand von praktischen Beispielen dargestellt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Zoll und Einfuhr