Ausführer haben ihre Lieferungen im Hinblick auf die Genehmigungspflichten zu prüfen und die zutreffenden Codierungskennziffern (X002, Y920, 3LNA, etc.) in den Ausfuhranmeldungen anzugeben. Wird z.B. die Y901-Codierung (d.h. die Ware ist nicht in Anhang I der EG-Dual-Use-VO erfasst) unzutreffend angegeben, ist dies eine rechtsverbindliche Erklärung, für deren Richtigkeit Sie auch verantwortlich sind Die Behörden bieten zur Durchführung der firmeninternen Exportkontrolle Prüf- und Informationsseiten im Internet an. Doch wo finde ich diese Informationen und wie bewerte ich mein Prüfergebnis? Was muss ich bei Hinweisen in EZT-Online auf Ausfuhrmaßnahmen beachten? Treffen sie überhaupt auf mich zu? Wo finde ich weitergehende Informationen? Die erforderlichen Prüfschritte werden anhand von praktischen Beispielen dargestellt.
Sicherheit in der Exportkontrolle mit Hilfe des Internets
Seminar
Termin:
25.09.2025
Ort:
online
Veranstalter:
IHK-Exportakademie GmbH