Jede Ware, die in die EU importiert oder aus der EU exportiert wird, muss zwingend in den Zolltarif eingereiht werden. Von dieser Zolltarifnummer der Ware hängen alle weiteren zollrechtlichen Maßnahmen ab: von der Höhe der zu zahlenden Zölle bei der Einfuhr in die EU bzw. beim Kunden im Ausland, über erforderliche Einfuhr- und Ausfuhr- Genehmigungen. Bei der Ermittlung von Präferenzen bildet die richtige Pos.-Nummer (die ersten 4 Stellen der Zolltarifnummer) die Voraussetzung für das Erlangen der Präferenzeigenschaft.
Die korrekte Ermittlung der Zolltarifnummer ist damit ein wichtiger Baustein für reibungslose Zollformalitäten beim Zoll in der EU und beim Kunden.
Einer der häufigsten Fehler bei Betriebsprüfungen durch die Zollverwaltung ist jedoch die falsche Einreihung der Waren in den Zolltarif.
Tarifierung von Waren im Außenhandel
Seminar
Termin:
30.04.2025
Ort:
Chemnitz, Deutschland
Veranstalter:
IHK Chemnitz