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Seminar
Termin: 26.09.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Erfurt

In internationalen Geschäften treten häufig Reihen- und Dreiecksgeschäfte auf, in denen drei oder mehr Unternehmer Kaufverträge über dieselbe Ware abschließen, diese Ware jedoch unmittelbar vom ersten zum letzten ausgeliefert wird. Bei derartigen Reihen- und Dreiecksgeschäften kommt nur für eine der Lieferungen die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bzw. für innergemeinschaftliche Lieferungen in Betracht (sog. „bewegte Lieferung“). Alle anderen Lieferungen sind sog. „ruhende Lieferungen“ und unterliegen grundsätzlich der Umsatzbesteuerung. 

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Zoll und Einfuhr