In internationalen Geschäften treten häufig Reihen- und Dreiecksgeschäfte auf, in denen drei oder mehr Unternehmer Kaufverträge über dieselbe Ware abschließen, diese Ware jedoch unmittelbar vom ersten zum letzten ausgeliefert wird. Bei derartigen Reihen- und Dreiecksgeschäften kommt nur für eine der Lieferungen die Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bzw. für innergemeinschaftliche Lieferungen in Betracht (sog. „bewegte Lieferung“). Alle anderen Lieferungen sind sog. „ruhende Lieferungen“ und unterliegen grundsätzlich der Umsatzbesteuerung.
In der Praxis des internationalen Geschäfts ist es wichtig, die Transportverantwortlichkeit richtig zu wählen und die Lieferungen richtig zuzuordnen. Fehler können hier schnell zu hohen Kosten in Form von zusätzlichen und nicht eingeplanten Steuerabgaben sowie zu Bußgeldern führen.