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Seminar
Termin: 01.10.2024
Ort: Coburg, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Coburg

Spätestens seit der Neuregelung der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe und der damit zusammenhängenden Einführung der besonderen Besteuerungsverfahren OSS und IOSS hat die umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs von Waren über eine Grenze hinweg weiter an Brisanz gewonnen.

„Mit oder ohne Umsatzsteuer?“ ist die Frage, die der Unternehmer bei grenzüberschreitenden Geschäften spätestens bei der Rechnungsstellung beantworten muss. Schon die Antwort „mit Umsatzsteuer“ zieht unweigerlich die Frage nach sich „mit welcher Umsatzsteuer?“ Gerade bei Geschäften mit Endverbrauchern in anderen Mitgliedstaaten kann leicht eine Situation eintreten, die die Abführung von Umsatzsteuer ins Ausland notwendig macht. Betroffen könnten alle Unternehmen – unabhängig von ihrer Größe – sein. Ob die umsatzsteuerliche Behandlung richtig war, erfährt der Unternehmer häufig erst (zu) spät, wenn das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung diese Sachverhalte aufgreift.

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Zoll und Einfuhr