Der richtige Umgang mit der Umsatzsteuer im grenzüberschreitenden Handel ist für Exporteure von entscheidender Bedeutung. Zu beachten sind Gesetze zu Verbringungsnachweisen (z. B. Gelangensbestätigung) ebenso wie Sonderregeln für innergemeinschaftliche Reihen- und Dreiecksgeschäfte. Im Rahmen der sog. „Quick Fixes“ sind bereits zum 01.01.2020 umfangreiche Änderungen bei der Dokumentation von USt.-Id.-Nummern, bei der Zusammenfassenden Meldung, bei Reihengeschäften und bei Konsignationslagern wirksam geworden. Die Vielzahl von Regelungen im Bereich der Lieferungen, Dienstleistungen und Werk-/Montagelieferungen macht die Handhabung in der EU oft komplizierter als mit Drittländern und selbst gestandene Experten können schon einmal den Überblick verlieren, welche Vorschriften gelten und welche Erleichterungen/ Vereinfachungen es für Exporteure gibt.
Anhand zahlreicher Fallbeispiele werden nicht nur Risiken, sondern insbesondere Handlungsempfehlungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Exportpraxis aufgezeigt.