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Webinar
Termin: 09.09.2025  –  11.09.2025
Ort: online
Veranstalter: EIC Trier - IHK/Hwk-Europa- und Innova­tions­centre GmbH, IHK Trier, Handwerkskammer Trier, Enterprise Europe Network


Im Vorfeld eines Einsatzes im EU-Ausland oder in der Schweiz müssen Entsendeunternehmen eine Entsendemitteilung abgeben, eine Kontaktperson als Ansprechpartner für die Kontrollbehörden benennen und diverse Dokumente als Nachweis der Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Einsatzland bereithalten. Ausnahmen von den Entsendeauflagen sind nationalstaatlich geregelt und auch bei der Ausgestaltung der nationalen Entsendeauflagen gibt es zahlreiche Abweichungen. Bei Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen Vorgaben im Einsatzland oder die Entsendeauflagen drohen Bußgelder, Strafzahlungen und weitere Sanktionen wie z. B. Einsatzverbote. Zudem haften Auftraggeber solidarisch für die Regelverstöße von Nachunternehmern und unterliegen Überwachungs- und Informationspflichten.

Die Webinar-Reihe verschafft einen aktuellen und praxisnahen Überblick über die Entsendeauflagen, die anwendbaren arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie die bei Regelverstößen in Frankreich, Österreich, der Schweiz, Belgien und Luxemburg drohenden Sanktionen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Österreich, Schweiz