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Seminar
Termin: 18.09.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK-Exportakademie GmbH

Je aufwändiger die Bearbeitung von Ursprungsnachweisen und die Präferenzkalkulation sind, desto unattraktiver ist der Wettbewerbsvorteil, der aus den Handelsabkommen resultiert. Wollen Sie also am Freihandel partizipieren, lohnt es sich zunächst, Aufwand und Vorteile abzuwägen und die Möglichkeiten von IT-Unterstützung zu prüfen. Um Präferenzabkommen zu nutzen, müssen Sie die Waren entweder selbst herstellen oder Nachweise über die präferentielle Ursprungseigenschaft der Vormaterialien erbringen. Innerhalb der EU sind dafür Lieferantenerklärungen vorgesehen, im Handel über die EU hinaus müssen Präferenznachweise, wie zum Beispiel Warenverkehrsbescheinigungen oder ggf. Ursprungserklärungen auf der Rechnung, erbracht werden. Zudem müssen Sie prüfen, ob Ihre Ware (Warennummer) vom jeweiligen Abkommen erfasst ist und welche Voraussetzungen bestehen, um sie als präferenzberechtigte Ware exportieren zu können. Das heißt, Sie müssen ggf. kalkulieren. Lernen Sie daher in diesem Seminar, welche Nachweise benötigt werden und wie Präferenzkalkulationen durchzuführen sind.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr