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Seminar
Termin: 17.02.2025
Ort: Lübeck, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Lübeck

Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt beziehungsweise bescheinigt werden müssen.

In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) ausgestellt. Als öffentliche Urkunde dokumentiert das Ursprungszeugnis den nichtpräferenziellen (handelspolitischen) Ursprung einer Ware. Fehlt zum Zeitpunkt der Abgabe einer Importdeklaration das geforderte Ursprungszeugnis, so kann dies zu erheblichen Verzögerungen bei der Abwicklung, zu Folgekosten oder sogar zu einem unüberwindlichen Importhindernis führen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr