Service navi

Seminar
Termin: 03.09.2024
Ort: Hamburg, Deutschland
Veranstalter: Handelskammer Hamburg

Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt bzw. bescheinigt sein müssen. In Deutschland werden Ursprungszeugnisse von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Fehlt zum Zeitpunkt der Abgabe einer Importdeklaration das geforderte Ursprungszeugnis, so kann dies erhebliche Folgekosten nach sich ziehen oder sogar zu einem unüberwindbaren Importhindernis werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr