Das US-Exportkontrollrecht ist das einzige nationale Exportkontrollrecht, das für sich weltweite Geltung beansprucht. Die US-Behörden behalten sich die weltweite Zuständigkeit für die Kontrolle amerikanischer Güter im Handelsverkehr vor. Daher können auch nicht amerikanische Unternehmen mit den Regelungen der US-Exportkontrolle in Berührung kommen.
Viele Unternehmen beziehen Güter aus den USA und liefern diese später, verbaut in deutschen Produkten oder auch unverbaut als Handelsware, an ihre Kunden weltweit weiter. Um solche Vorgänge rechtssicher abwickeln zu können, ist es unerlässlich, die Regelungen des US-(Re)-Exportkontrollrechts zu kennen. Aber auch bei deutschen Tochterunternehmen von US-amerikanischen Muttergesellschaften bestehen Unsicherheiten darüber, ob sie von den Beschränkungen des US-(Re)-Exportkontrollrecht betroffen sind.
US-(Re)Exportkontrollrecht - Sind wir betroffen?
Seminar
Termin:
26.11.2024
Ort:
online
Veranstalter:
IHK-Exportakademie GmbH