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Seminar
Termin: 07.11.2024
Ort: Plauen, Deutschland
Veranstalter: IHK Chemnitz

Der Begriff des Zugelassener Ausführers (ZA) ist mit Einführung des Unionszollkodex (UZK zum 1. Mai 2016 entfallen. Die bestehenden Bewilligungen wurden neu bewertet und ab 1. Mai 2019 durch die Bewilligung zur vereinfachten Zollanmeldung (Art. 166 UZK) ersetzt. Der Vorteil für Unternehmen ist, dass die Vorführung (die Gestellung) der Ausfuhrsendung beim Zoll oder die Beantragung der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes entfällt. Binnen weniger Minuten nach der Ausfuhranmeldung in ATLAS steht das Ausfuhrbegleitdokument zur Verfügung und die Ware kann versendet werden.
Für Unternehmen ist dies eine enorme Zeitersparnis und schafft Flexibilität im Versandprozess. Die Erteilung der Bewilligung ist an die Abgabe eines Fragenkatalogs geknüpft, der eine Vielzahl von Fragen enthält. Dieser Fragenkatalog unterscheidet sich nicht vom Fragenkatalog zum ZWB/AEO, es müssen nur nicht alle Fragen beantwortet werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr