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Informationsveranstaltung
Termin: 23.09.2025
Ort: Düsseldorf, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Düsseldorf

Die Möglichkeiten für nachträgliche Zoll-, Außenwirtschafts- und Präferenzprüfungen ergeben sich aus dem Artikel 48 des Unionszollkodex im Zusammenhang mit Ein- und Ausfuhrgeschäften und können im Regelfall bis zu drei Kalenderjahre zurückgehen.

Ob und wie oft Unternehmen einer nachträglichen Zollbetriebsprüfung unterzogen werden, ist von verschiedenen Faktoren wie Art der Waren, Ausfuhrländern, Bewilligungsauflagen zu Zollbewilligungen, jährliches Abgabenvolumen, Verjährungsfristen für Geschäftsunterlagen oder Änderungen von Rechtsquellen abhängig.

Durch die Einführung des elektronischen Zollabfertigungssystems ATLAS ist die Zollverwaltung in der Lage, Unternehmen gezielt vordefinierten Prüfungen (Risikoanalysen) zu unterziehen. Daher sind sorgfältige Vorbereitungen auf Prüfungen dringend anzuraten.

Die IHK Düsseldorf möchte Ihnen im Rahmen dieser Informationsveranstaltung wesentlichen Rechte und Pflichten von Unternehmen vor, während und nach der Prüfung sowie gängige Kernprüfungspunkte erläutern.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr