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Seminar
Termin: 07.10.2024
Ort: Straubing, Deutschland
Veranstalter: IHK für Niederbayern in Passau

Die Europäische Union hat eine Vielzahl von Präferenzabkommen geschlossen, die beim grenzüberschreitenden Warenverkehr zu Zollvorteilen führen können, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sofern man die Vorteile in Anspruch nehmen möchte, muss bei Waren der Ursprung nach dem Abkommen ermittelt und der Nachweis mit vorgeschriebenen Dokumenten belegt werden (Lieferantenerklärung, EUR1, Ursprungserklärung auf der Rechnung).Als verfahrenstechnische Erleichterung ist die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer möglich. Neben der Ursprungsermittlung nach dem Präferenzrecht, die zu Zollvorteilen führen können, ist bei der Ausfuhr der handelsrechtliche Ursprung zu bestimmen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr