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Seminar
Termin: 16.06.2025  –  17.06.2025
Ort: Trier, Deutschland
Veranstalter: IHK Trier

Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern und Ländergruppen sogenannte Freihandelsabkommen geschlossen, die es ermöglichen, Ware zollfrei oder zumindest zollvergünstigt in das jeweilige Partnerland einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Partnerstaaten weltweit (z. B. Schweiz, Japan, Kanada, Südkorea, Vietnam, Singapur).

Die zur Zollbefreiung/Zollermäßigung erforderlichen Nachweisdokumente (EUR.1, EUR.MED Ursprungserklärung...) können jedoch nur bei Einhaltung der in den Abkommen festgehaltenen Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese warenspezifischen Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat zudem extrem unterschiedlich. Gleiches gilt für den Import von Waren aus Abkommensländern. Aber auch bei Lieferungen innerhalb der EU kann das Präferenzrecht eine Rolle spielen, denn oftmals werden Unternehmen aufgefordert, Präferenznachweise in Form von Lieferantenerklärungen korrekt auszustellen oder müssen diese beim Empfang auf Richtigkeit überprüfen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge