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Seminar
Termin: 25.03.2025
Ort: Friedberg, Deutschland
Veranstalter: IHK Gießen-Friedberg

Die EU hat mit einer Reihe von Ländern Präferenzabkommen geschlossen, also die Reduzierung des allgemeinen Zollsatzes in vereinbarter Höhe unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Waren. Das Land, in das die Ware exportiert wird, verzichtet auf die Erhebung der allgemeinen Zölle, wenn ein Präferenznachweis vorgelegt wird.

Oftmals bestehen über die komplizierten Ursprungs- und Präferenzregelungen viele Unklarheiten. Fehlende Kenntnis und falsche Handhabung dieser Bestimmungen führen zu Fehlern und die, sich aus den Handelsabkommen ergebenden Vorteile, können nicht genutzt werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge