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Seminar
Termin: 05.03.2025
Ort: online
Veranstalter: IHK Braunschweig

Zollpräferenzen sind wichtige Exportförderungsmittel. Aufgrund von Abkommen der Europäischen Union (EU) mit verschiedenen Ländern, insbesondere mit den Ländern der Paneuropäischen Freihandelszone (Rumänien, Bulgarien, Schweiz, Norwegen, Island) und bestimmten Mittelmeerländern (z.B. Ägypten, Algerien, Tunesien, Marokko, Israel, Jordanien), Südafrika, Chile und Mexiko können Waren mit Präferenzursprungseigenschaft zollbegünstigt aus der EU in diese Bestimmungsländer eingeführt werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge