Die Europäische Union hat mit einer Reihe von Drittländern Abkommen über die Gewährung von Zollvorteilen, sogenannte Präferenzabkommen, geschlossen. Lieferungen in diese Länder können dort bei der Einfuhr vom Zoll befreit sein bzw. eine Zollermäßigung erhalten, wenn die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllt sind und ein Präferenznachweis ausgestellt worden ist. Gleiches gilt bei der Einfuhr aus bestimmten Ländern in die Europäische Union.
In dem Seminar Warenursprung und Präferenzen (Basisseminar) werden die Grundlagen des Präferenzrechts vermittelt. Es richtet sich daher in erster Linie an Neueinsteiger und Mitarbeiter, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse haben. Sie erfahren, mit welchen Ländern Präferenzabkommen bestehen, wie die Ursprungsregeln aussehen und welche Nachweise zu erstellen sind.
Warenursprung und Präferenzen
Seminar
Termin:
23.06.2025
Ort:
Kassel, Deutschland
Veranstalter:
IHK Kassel-Marburg