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Seminar
Termin: 11.06.2025  –  12.06.2025
Ort: Siegen, Deutschland
Veranstalter: IHK Siegen

Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1 bzw. Ursprungserklärungen…) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich.
Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge