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Seminar
Termin: 10.04.2025
Ort: Plauen, Deutschland
Veranstalter: IHK Chemnitz

Oft besteht der Irrtum, dass bei einer Ausfuhr in ein Präferenzland, wie z.B. die Schweiz, eine Präferenzerklärung/eine Warenverkehrsbescheinigung
zwingend erforderlich wäre. Zollvorteile dürfen aber nur dann genutzt werden, wenn dazu auch zum Zeitpunkt der Ausfuhr der Nachweis geführt werden kann.
Eine wichtige Aufgabe im Unternehmen übernimmt dabei das Zollmanagement, denn im Bereich Präferenzen spielen viele Abteilungen hinein. Das Seminar soll die Systematik der Präferenzen aufzeigen:

- Welche Präferenznachweise gibt es?
- Wann kann ein Präferenznachweis erstellt werden?
- Welche Rolle spielen Lieferantenerklärungen?
- Welche Besonderheiten sind zu beachten? Wie geht man damit um?

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr