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Seminar
Termin: 22.10.2024
Ort: Villingen-Schwenningen, Deutschland
Veranstalter: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg

Durch die Freihandelsabkommen sinken zwischen den Abkommenspartnern die Zollsätze, oder entfallen sogar komplett, jedoch nur für Waren mit Präferenzursprung der jeweiligen Vertragsstaaten. Für exportierende Unternehmen ist dies von großer Bedeutung, da Exportpreise und Bezugskosten beim Warenimport ihrer Kunden maßgeblich von solchen Zollnachlässen abhängen.

Im internationalen Geschäft ergeben sich teils enorme Wettbewerbsvorteile, wenn der Kunde diese Zollnachlässe bzw. die Zollfreiheit nutzen kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Exportunternehmen Waren mit Präferenzursprung liefert.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr