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Seminar
Termin: 08.10.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK für München und Oberbayern

Die rechtlichen Vorgaben der Exportkontrolle verstehen und umsetzen!
Fast alle deutsche Unternehmen betreiben mittlerweile Geschäfte mit dem Ausland oder sind in den grenzüberschreitenden Handel eingebunden. Die rechtlichen Vorgaben der Exportkontrolle für die Exportgeschäfte sind jedoch so umfangreich wie komplex. Die rechtlichen Beschränkungen, die auf nationaler und europäischer Ebene existieren, gelten dabei nicht nur für sensible Güter. Auch der Export von an sich harmlosen Gütern wird kontrolliert, sofern die Güter sich für kritische Verwendungen eignen. Darüber hinaus sind von allen deutschen Unternehmen die Regelungen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu beachten. Hinzu kommen die zahlreichen länderbezogenen Embargos der EU, die weitergehende und vorrangig zu beachtende Regelungen zu den Lieferbeschränkungen in das jeweilige Embargoland enthalten. Verstöße gegen das Exportkontrollrecht sind keine Kavaliersdelikte. Die Sanktionen wegen exportkontrollrechtlicher Verfehlungen sind vielfältig und können das operative Geschäft des Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen. Die Sanktionen reichen von Freiheitsstrafen oder Bußgeldern für die Unternehmensverantwortlichen bis hin zum Widerruf von Genehmigungen und zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen. Die Unternehmen sollten daher die Regularien der nationalen und europäischen Exportkontrolle nicht nur kennen, sondern auch in ihre Exportabwicklungsprozesse implementieren. Die innerbetriebliche Exportkontrolle ist ein zentrales und unerlässliches Element der unternehmensinternen Compliance-Strukturen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Recht und Verträge