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Webinar
Termin: 09.09.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK für Rheinhessen (Mainz)

Beim Import von Waren in die EU entstehen die sogenannten "Einfuhrabgaben" - hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Während Zölle echte Kosten sind, kann die Einfuhrumsatzsteuer unter bestimmen Voraussetzungen als Vorsteuer geltend gemacht werden, so dass sie letztlich nicht zu Buche schlägt.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr