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Seminar
Termin: 27.03.2025
Ort: Braunschweig, Deutschland
Veranstalter: IHK Braunschweig

In den hochkomplexen und international verwobenen Lieferketten deutscher Unternehmen sind die Anforderungen an das im Bereich Zoll und Exportkontrolle arbeitende Personal durch zollrechtliche Bestimmungen und Bewilligungen hoch und erfordern regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Die Ausfuhrverantwortlichen - Vorstände und Geschäftsführer - im Unternehmen haften persönlich für Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht, die aus organisatorischen Defiziten des Unternehmens resultieren. Diese Haftung kann nicht delegiert werden und aktuelle Urteile belegen, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt und die Haftung für Compliance von Behörden und Gerichten sehr weit verstanden wird.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr