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Seminar
Termin: 17.11.2025
Ort: Nürnberg, Deutschland
Veranstalter: IHK Nürnberg für Mittelfranken

Elektronische Zollanmeldungen von Exporten mit dem IT-Verfahren ATLAS (AES/ECS) sind mittlerweile längst zum Standard geworden.

Gleichwohl ist beim Export von Waren aus der EU eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen zu beachten. Verwirrend sind dabei oftmals die unterschiedlichen Beteiligtenkonstellationen insbesondere bei Reihengeschäften (Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, direkter und indirekter Vertreter), die Codierungsanforderungen in den Zollanmeldungen (z.B. Y901, Y920, oder 3LNA) oder die Wartezeiten und Auflagen bei vereinfachten Zollanmeldungen mit förmlicher Bewilligung (dem früheren „Zugelassenen Ausführer“). Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann zu bußgeld- und sogar strafrechtlichen Folgen führen. Außerdem drohen die Aussetzung oder sogar der Widerruf von bewilligten Vereinfachungen. Auch der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator, kurz AEO genannt), der eine immer größere Bedeutung gerade im Export erfährt, steht auf dem Spiel. Ein Imageverlust sowie wirtschaftliche Nachteile wären die Folge.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge