Elektronische Zollanmeldungen von Exporten mit dem IT-Verfahren ATLAS (AES/ECS) sind mittlerweile längst zum Standard geworden.
Gleichwohl ist beim Export von Waren aus der EU eine Vielzahl von verfahrensrechtlichen Regelungen zu beachten. Verwirrend sind dabei oftmals die unterschiedlichen Beteiligtenkonstellationen insbesondere bei Reihengeschäften (Ausführer, Anmelder, Subunternehmer, direkter und indirekter Vertreter), die Codierungsanforderungen in den Zollanmeldungen (z. B. Y901, Y920, oder 3LNA) oder die Wartezeiten und Auflagen bei vereinfachten Zollanmeldungen mit förmlicher Bewilligung (dem früheren „Zugelassenen Ausführer“). Die Nichtbeachtung dieser Regelungen kann zu bußgeld- und sogar strafrechtlichen Folgen führen.
Besprochen werden u. a. alle die Ausfuhr betreffenden Verfahrensabläufe und Gestaltungsspielräume einschl. deren Vor- und Nachteile sowie die Nutzungsvoraussetzungen von ATLAS in der aktuellen Version, einschl. der verschiedenen Anbindungsvarianten (wie z.B. die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus, IAA-Plus). Thematisiert werden auch die Prüfungsmöglichkeiten bezüglich der Dual-Use-Verordnung und der Embargovorschriften, einschließlich der zutreffenden Unterlagencodierung in der Zollanmeldung mittels EZT-Online. Sich bereits abzeichnende Rechts- und Verfahrensänderungen werden soweit möglich ebenfalls angesprochen.