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Seminar
Termin: 21.11.2024
Ort: online
Veranstalter: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Dem sog. „Zollwert“ kommt bei der Ermittlung von Einfuhrabgaben eine wesentliche Bedeutung zu, da er ein wichtiger Einflussfaktor für die Erhebung von Einfuhrabgaben ist. Zu niedrig angesetzte Zollwerte führen regelmäßig dazu, dass Einfuhrabgaben nicht in voller Höhe abgeführt werden können – die Folge sind hohe Nachzahlungen und eventuell Bußgeldbescheide. Zu hoch angesetzte Zollwerte hingegen führen dazu, dass höhere Einfuhrabgaben als geschuldet abgeführt werden. Die Zollwertvorschriften im Unionszollkodex (UZK) sehen sechs Methoden der Zollwertermittlung vor, die nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge zur Anwendung kommen. Die mit Abstand gebräuchlichste Methode ist die Transaktionswertmethode. Hier müssen jedoch neben dem tatsächlich bezahlten Kaufpreis auch verschiedene Hinzurechnungs- und Abzugstatbestände berücksichtigt werden.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr