Service navi

Seminar
Termin: 10.10.2024
Ort: Lübeck, Deutschland
Veranstalter: IHK zu Lübeck

In der Regel werden bei Wareneinfuhren Zollabgaben erhoben, deren Höhe neben der Tarifierung maßgeblich vom Zollwert der eingeführten Waren abhängt. Die Ermittlung des Zollwertes ist weit komplizierter, als es auf den ersten Blick vermuten lässt. Oftmals werden zu hohe Zollwerte angemeldet, weil Abzugsbeträge, Rabatte und Skonti nicht geltend gemacht oder Erstattungsansprüche bei schadhaften Waren und Verlusten nicht wahrgenommen werden. 

Im Rahmen des Seminars Zollwertrecht 2024 erläutert der Referent anschaulich und systematisch die korrekte Ermittlung des Zollwertes von Waren. Unter Verwendung einer Vielzahl von Beispielfällen aus der Praxis werden Möglichkeiten aufgezeigt, die Erhebung von zu hohen Einfuhrabgaben sowie Beanstandungen im Rahmen von Zollprüfungen zu vermeiden. Die Änderungen des Zollwertrechts auf Grundlage des Zollkodex der Union (UZK) werden berücksichtigt und angesprochen.

Dieser Artikel ist relevant für:

Zoll und Einfuhr, Recht und Verträge